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   VG Halle, 05.11.2021 - 6 A 289/20 HAL   

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VG Halle, 05.11.2021 - 6 A 289/20 HAL (https://dejure.org/2021,73998)
VG Halle, Entscheidung vom 05.11.2021 - 6 A 289/20 HAL (https://dejure.org/2021,73998)
VG Halle, Entscheidung vom 05. November 2021 - 6 A 289/20 HAL (https://dejure.org/2021,73998)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1
    Burkina Faso: Keine Gruppenverfolgung Homosexueller; inländische Fluchtalternative bei möglicher Bedrohung durch Familienangehörige

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2021 - 6 A 289/20
    Diese sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientierende, auf die tatsächliche Gefahr (real risk) abstellende Verfolgungsprognose hat in Umsetzung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Qualifikationsrichtlinie - QRL 2011 -, ABl. EU L 337 v. 20.12.2011, S. 9 ff.) anhand des Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 10 C 7.11 -, zit. nach juris mwN.).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2021 - 6 A 289/20
    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1988 - 9 C 278.86 -, BVerwGE 79, 143; Urteil vom 23. Februar 1988 - 9 C 32.87 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2021 - 6 A 289/20
    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1988 - 9 C 278.86 -, BVerwGE 79, 143; Urteil vom 23. Februar 1988 - 9 C 32.87 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2021 - 6 A 289/20
    Die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat beziehungsweise von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war (Vorverfolgung), ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein ernsthafter Hinweis auf die Begründetheit seiner Furcht vor Verfolgung (BVerwG, Urteil vom 1. Januar 2011 - 10 C 25/10 -, zit. nach juris mwN.).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2021 - 6 A 289/20
    Ob Bedrohungen der vorgenannten Art und damit eine politische Verfolgung drohen, ist anhand einer Prognose zu beurteilen, die von einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes auszugehen und die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Schutzsuchenden in seinen Heimatstaat zum Gegenstand hat (BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12, mwN.).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2021 - 6 A 289/20
    Dabei muss das Gericht auch in Asylstreitigkeiten die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht etwa nur von der Wahrscheinlichkeit - des vom Kläger behaupteten individuellen Schicksals erlangen, aus dem er seine Furcht vor Verfolgung herleitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 2 1 . Juli 1989 - 9 B 239/89 -, zit. nach juris Rdn. 3 mwN.).
  • RG, 21.12.1921 - 11/20

    Kapp-Putsch

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2021 - 6 A 289/20
    Eine Machtübernahme ist nicht erfolgt; Burkina Faso ist eine Präsidialrepublik unter der Präsidentschaft des im Jahr 2015 gewählten Rock Marc Kabore (Austrian Development Agency - Burkina Faso Länderinformation 11/20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2021 - 4 L 65/20

    Gewährung von subsidiärem Schutz wegen eines privaten Konfliktes in Burkina Faso

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2021 - 6 A 289/20
    Hieran wird nach nochmaliger Prüfung und unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnislage festgehalten (vgl. hinsichtlich des Nichtbestehens von Abschiebungshindernissen auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Mai 2021 - 4 L 65/20 -, zit. nach juris mwN.
  • RG, 09.12.1916 - V 287/16

    Geschäftsaufsicht; Klage auf Abgabe einer Willenserklärung

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2021 - 6 A 289/20
    Verglichen mit dieser Zahl lassen die sich aus den Erkenntnismitteln ergebenden Einzelfälle an Übergriffen nicht daraufschließen, dass daraus für jeden homosexuell Veranlagten nicht nur die Möglichkeit, sondern die beachtliche Wahrscheinlichkeit eigener Betroffenheit entsteht (vgl. Urteile der Kammer vom 25. Mai 2020 - 6 A 463/17 HAL, vom 11. März 2019 - 6 A 287/16 HAL - und vom 17. Mai 2019 - 6 A 331/17 HAL -, mwN.).
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